CoronaSchVO §3 (Land NRW)
Auf Grund der aktuellen Corona-Regelungen, führen sie bitte zwecks möglicher Kontrollen die Ausweisdokumente der Personen mit.
Die gesamte Fassung der CoronaSchVO Land NRW kann hier eingesehen und gelesen werden:
https://www.land.nrw/corona
Hinweis:
- Bitte tragen Sie eine Mund Nasen Maske
- Beachten Sie die Hygienemaßnahmen
- Hände desinfizieren
- Mindestabstand von 1,5 m halten
- Ab dem 7. Lebensjahr muss ein Mundschutz mitgebracht werden
- Es werden nur begrenzt Besucher eingelassen