CoronaSchVO §3 (Land NRW)

Auf Grund der aktuellen Corona-Regelungen, führen sie bitte zwecks möglicher Kontrollen die Ausweisdokumente der Personen mit. 

Die gesamte Fassung der CoronaSchVO Land NRW kann hier eingesehen und gelesen werden:

https://www.land.nrw/corona

 

Hinweis: